Erklärung zur Barrierefreiheit
Die ICO ImpulseConsult Oberstdorf GmbH bemüht sich, ihre Website im Einklang mit den Bestimmungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG), der Bayerischen E-Government-Verordnung (BayEGovV) sowie der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung beschreibt den aktuellen Stand der Barrierefreiheit, bekannte Mängel und Möglichkeiten zur Rückmeldung.
Geltungsbereich
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter https://www.ico-oberstdorf.com veröffentlichte Website der ICO ImpulseConsult Oberstdorf GmbH einschließlich aller Unterseiten und eingebundenen Inhalte.
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verzichtet die ICO ImpulseConsult Oberstdorf GmbH auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten für alle Geschlechter (m/w/d).
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist teilweise konform mit den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) und den Erfolgskriterien der WCAG 2.1 auf Konformitätsstufe AA. Die nachstehend genannten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht vollständig barrierefrei:
Bekannte Unvereinbarkeiten:
- Farbkontraste: Einzelne dekorative Akzentfarben (z. B. das Orange der Pillar-Sektion „Teambuilding & Outdoor“) erreichen in der Kombination mit hellen Hintergründen nicht durchgängig das WCAG-AA-Mindestverhältnis von 4,5 : 1 für Fließtext.
- Nicht-Text-Inhalte: Noch nicht alle Bilder, Hintergrundbilder und Icons sind mit einer Textalternative (alt-Attribut oder ARIA-Label) versehen. Insbesondere dynamisch über Loop-Grids ausgespielte Aktivitäts-Bilder werden aktuell schrittweise gepflegt.
- Strukturelle Auszeichnung: Vereinzelt liegen ARIA-Auszeichnungen für komplexere Sektionen (Akkordeons, Tab-Strukturen, gefilterte Übersichten) noch nicht vollständig vor. Informationen, Strukturen und Beziehungen können in diesen Bereichen nicht in allen Fällen programmatisch erfasst werden.
- Eingebettete Videos: Auf der Website eingebundene YouTube-Videos verfügen nicht durchgängig über deutsche Untertitel und Audiodeskription. Die Bereitstellung gleichwertiger Textalternativen (Transkripte) ist in Arbeit.
- Tastatur-Navigation: Einzelne interaktive Komponenten (insbesondere Loop-Grid-Filter und das mobile Hauptmenü) zeigen in der laufenden Optimierungsphase noch eingeschränkte Tastatur-Bedienbarkeit. Skip-Links und Fokus-Indikatoren sind über die integrierte Elementor-Accessibility-Funktion aktiviert.
- Eingebundene Drittinhalte: Inhalte externer Anbieter (eingebettete Videos, externe Verlinkungen) liegen außerhalb des direkten Einflussbereichs des Anbieters; auf deren Barrierefreiheit kann nur begrenzt eingewirkt werden.
Die ICO ImpulseConsult Oberstdorf GmbH ist bemüht, diese Mängel bis spätestens [ZIELDATUM] zu beseitigen, um ein hohes Maß an Barrierefreiheit zu erreichen.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am [STAND-DATUM] erstellt. Die Einschätzung basiert auf einer Selbstbewertung anhand der Erfolgskriterien der Web Content Accessibility Guidelines 2.1 (WCAG 2.1) auf Konformitätsstufe AA sowie auf automatisierten Tests mit den Werkzeugen Google Lighthouse Accessibility Audit und WAVE (Web Accessibility Evaluation Tool).
Die letzte Überprüfung der Inhalte fand am [REVIEW-DATUM] statt. Die Erklärung wird regelmäßig, mindestens jedoch einmal jährlich, auf ihre Aktualität überprüft und an wesentliche Veränderungen der Website angepasst.
Feedback und Kontaktangaben
Sollten Sie auf Barrieren stoßen oder Inhalte finden, die für Sie schwer verständlich, schlecht lesbar oder nicht barrierefrei bedienbar sind, freuen wir uns über Ihre Rückmeldung. Wir bemühen uns, gemeldete Barrieren schnellstmöglich zu beheben.
ICO ImpulseConsult Oberstdorf GmbH Peter Tümmers von Schoenebeck Im Wasen 16 87544 Bihlerdorf Deutschland
Telefon: +49 8321 870 33 E-Mail: info@ico-oberstdorf.com
Durchsetzungsverfahren
Sollten wir Ihre Rückmeldung nicht zu Ihrer Zufriedenheit beantworten oder bleibt Ihre Anfrage innerhalb von sechs Wochen ganz oder teilweise unbeantwortet, haben Sie die Möglichkeit, bei der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen.
Marktüberwachungsstelle nach BFSG
Für Mängel im Sinne des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) ist die bundesweit zentrale Marktüberwachungsstelle zuständig:
Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) Reideburger Straße 47 06116 Halle (Saale) Deutschland
E-Mail: post@mlbf.sachsen-anhalt.de Web: https://mlbf.sachsen-anhalt.de
Durchsetzungsstelle Bayern nach BayDiV
Ergänzend können sich Nutzerinnen und Nutzer aus Bayern auch an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle des Freistaats wenden:
Antrag auf Prüfung der Anforderungen an die Barrierefreiheit gem. § 11 BayDiV (Online-Formular)
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik St.-Martin-Straße 47 81541 München Deutschland
E-Mail: bitv@ldbv.bayern.de Web: https://www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv
Hinweis zur kontinuierlichen Verbesserung
Diese Website wurde im Jahr 2026 vollständig technisch neu aufgesetzt. Im Rahmen der Relaunch-Phase werden bestehende Barrieren systematisch identifiziert und behoben. Wir verstehen Barrierefreiheit als kontinuierlichen Prozess, nicht als einmaligen Zustand — und freuen uns über jeden Hinweis, der uns hilft, unsere Inhalte für alle Menschen besser nutzbar zu machen.